bike dich glücklich in unterfranken

Entdecke die Vielfalt: Veitshöchheim bietet für jeden Radfahrer das Passende. Von gemütlichen Touren entlang des Mainufers bis hin zu anspruchsvollen
Strecken durch die nahegelegenen Weinberge – hier findet jeder Radler die perfekte Route.

UNSERE LEIHFAHRRÄDER

Entdecke mit unseren Leihfahrrädern die Freiheit der Straße ganz nach deinem Geschmack. Wir bieten eine vielfältige Auswahl, damit du das perfekte Zweirad für deine Bedürfnisse findest.

Erlebe mit unseren E-Bikes die elektrische Unterstützung für mühelose Fahrten, sei es durch Hügel oder auf langen Strecken. Oder wähle ein klassisches Tourenrad, wenn du den Charme traditioneller Fahrräder bevorzugst. Perfekt für entspannte Ausflüge und Entdeckungstouren.

Bei S&S Bikes legen wir nicht nur Wert auf hochwertige Fahrräder, sondern auch auf exzellenten Service. Unsere Leihflotte wird regelmäßig gewartet, um dir ein sicheres und komfortables Fahrerlebnis zu garantieren.

Entdecke die Freiheit der Straße auf deine Weise mit S&S Bikes – dein Partner für unvergessliche Fahrradabenteuer!“

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FAQ Fahrradverleih

Bezahlung deines Verleihbikes

Wir verlangen bei der Reservierung lediglich eine Anzahlung von 50% und den restlichen Betrag erst bei Abholung der Fahrräder.

Stornierung

Gekaufte Verleih Tickets werden nicht zurückgenommen. Die Regelungen zum Widerruf und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen sind aufgrund von § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB nicht auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen anwendbar, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Die Anzahlung von 50% behalten wir als Bearbeitungsgebühr ein.

Haftung

Für Schäden übernehmen wir keine Haftung. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit und bei Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten unsererseits beruhen.

Sicherheit

Das Leihen der Räder erfolgt auf eigene Gefahr. Wir überprüfen regelmässig den Zustand unserer Räder. Dennoch sind Sie bei Übernahme der Räder verpflichtet, sich von der Verkehrssicherheit und Funktionsfähigkeit der Räder zu überzeugen. Während der Touren tragen Sie selbst die Verantwortung für die Verkehrssicherheit und für Ihre eigene Tauglichkeit zur Teilnahme am Strassenverkehr.

Abholservice

Bei Stürzen und/oder Defekten besteht kein Abholservice.

Allgemeine Vermietbedingungen

I. DAS FAHRRAD UND SEINE BENUTZUNG

1. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrrades an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.
2. Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrssicherer Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Strassenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemässen Gebrauch benutzen.

II. PFLICHTEN DES MIETERS

1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen.
2. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Wiedergabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.
3. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad im selben reinlichen Zustand, wie es ihm übergeben wurde, abzugeben.
Sollte das Mietrad sehr verschmutzt sein, wird dem Vermieter eine Reinigungspauschale von 5,-EUR zu berechnet.

III. REPARATUR

Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemässe Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich. Dem Vermieter muss bei einem von ihm zu verantwortenden Defekt die Möglichkeit gegeben werden, die Reparatur selbst auszuführen oder ein Ersatzrad zu stellen, soweit dies für den Mieter zumutbar ist.

IV. UNFALL/DIEBSTAHL

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen.
Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.

V. HAFTUNG

1. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
2. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
3. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.
4. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei.

VI. RÜCKGABE DES FAHRRADES

1. Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben und zwar während derGeschäftszeit des Vermieters. Die Rückgabe ausserhalb der Geschäftszeit erfolgt auf Risiko des Mieters.
2. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
3. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter mit jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen.

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Allgemeine Vermietbedingungen

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